Freiflächen PV Anlagen tragen entscheidend zur nachhaltigen Energieversorgung bei. Dank EEG-Förderung sind Projekte langfristig abgesichert und bieten nachhaltige Chancen für Betreiber. Das sichert für viele Solarparks die Wirtschaftlichkeit und hilft nachhaltige Energie zu erzeugen.
Doch welche Förderung für einen Solarpark gibt es für Flächeneigentümer, Investoren und Betreiber? In diesem Leitfaden geben wir einen umfassenden Überblick über die aktuellen Förderungen von PV Anlagen, Einspeisevergütungen, Finanzierungsmöglichkeiten, steuerlichen sowie Umwelt- und Genehmigungsaspekten.
Bedeutung und Grundlagen der Solarpark Förderung
Warum werden Solarparks gefördert?
Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, bis 2045 eine klimaneutrale Energieversorgung zu erreichen. Solarenergie ist eine der tragenden Säulen dieser Strategie. Um den Ausbau der erneuerbaren Energien zu beschleunigen, gibt es verschiedene staatliche und regionale Förderungen für eine Freiflächen PV Anlage, die sich sowohl an Betreiber als auch an Flächeneigentümer richten.
Zentrale Ziele der Förderung von PV Anlagen
- Steigerung der installierten PV-Kapazität in Deutschland
- Erhöhung der Einspeisung von Solarstrom ins Netz
- Wirtschaftliche Anreize für Investoren und Betreiber
- Schutz der Umwelt und nachhaltige Nutzung von Flächen
Voraussetzungen für die Förderfähigkeit
Damit ein Solarpark förderfähig ist und beispielsweise eine EEG-Einspeisevergütung erhalten kann, müssen bestimmte gesetzliche und technische Anforderungen erfüllt sein. Diese Voraussetzungen betreffen sowohl die Standortwahl, die technische Anbindung als auch die gesetzlichen Rahmenbedingungen.
1. Übereinstimmung mit der Flächenkulisse nach EEG
Der geplante Solarpark muss im Einklang mit den im EEG benannten Flächenkulissen stehen. Diese überschneiden sich zum Teil mit den im Baugesetzbuch festgelegten privilegierten Flächen. Landwirtschaftliche Flächen, außerhalb priviligierter Standorte, erhalten unter Umständen keine EEG-Vergütung, sondern müssen zur Vermarktung des erzeugten Stroms sogenannte PPAs abschließen. Ausnahme bilden Agri-PV-Anlagen. Für Flächen im Außenbereich muss in der Regel der Flächennutzungsplan geändert und ein Bebauungsplan aufgestellt werden.
2. Umweltrechtliche Vorgaben
Jeder Solarpark muss umweltrechtliche Bestimmungen einhalten. Dazu gehören:
- Der Schutz von Naturschutzgebieten und sensiblen Ökosystemen
- Maßnahmen zur Biodiversität, wie Blühstreifen oder Rückzugsorte für Tiere
- Einhaltung von Abstandsregelungen und Vorschriften zu Biotopen oder Schutzgebieten
Ein Umweltgutachten kann notwendig sein, um nachzuweisen, dass keine erheblichen negativen Auswirkungen auf Natur und Umwelt entstehen. Seit 2024 bestehen auch Vorgaben zur naturverträglichen Gestaltung. Von insgesamt 5 Vorgaben müssen drei gewählt und nachgewiesen werden, um einen Anspruch auf EEG-Vergütung zu ermöglichen.
3. Technische Anforderungen der Netzbetreiber
Die Anbindung an das öffentliche Stromnetz erfordert die Einhaltung der technischen Standards des Netzbetreibers. Dazu zählen:
- Die Netzanschlusskapazität muss gegeben sein.
- Ein Netzanschlussvertrag mit dem Netzbetreiber muss abgeschlossen werden.
- Die eingesetzte Technik muss mit den Vorgaben für Netzstabilität und Einspeisemanagement kompatibel sein
4. Registrierung bei der Bundesnetzagentur
Damit ein Solarpark eine EEG-Vergütung erhalten kann, muss er bei der Bundesnetzagentur registriert werden. Erst nach erfolgreicher Registrierung und Nachweis des Netzanschlusses kann der Betreiber von den gesetzlichen Vergütungen profitieren.
5. Einfluss der Modulqualität auf die Förderung
Auch die Qualität der verwendeten PV Module kann die Förderfähigkeit beeinflussen. Besonders langlebige und effiziente Module mit hoher Energieausbeute sind in einigen regionalen Förderprogrammen bevorzugt.
6. EEG Förderung für Freiflächen PV
Damit ein Solarpark gemäß des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) gefördert werden kann, muss er als Freiflächenanlage (FFA) gelten. Laut § 3 EEG 2023 zählt eine solche Anlage als Solaranlage des ersten Segments und unterliegt den spezifischen Förderkorridoren, die festlegen, ob und in welcher Höhe eine Einspeisevergütung gewährt wird.
Die genaue Höhe der Vergütung hängt von der Größe der Anlage ab. Kleinere Anlagen bis 1 MW Leistung profitieren von einer Festvergütung, während größere Anlagen an der EEG-Ausschreibung teilnehmen müssen.


Fördermöglichkeiten für Solarparks
Es gibt vier wesentliche Arten der Solarpark Förderung:
- Investitionsförderung durch günstige Kredite von der KfW-Bank
- Betriebsförderung durch die Einspeisevergütung gemäß EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz)
- Power Purchase Agreements (PPA) als alternative Vermarktungsstrategie
- Regionale Förderprogramme für innovative Solarprojekte
KfW-Förderung für PV Freiflächenanlagen
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet mit dem Programm Erneuerbare Energien – Standard (270) vergünstigte Darlehen für den Kauf, die Installation oder die Erweiterung von Solarparks an.
Konditionen der KfW-Förderung:
- Kredithöhe: Bis zu 150 Millionen Euro pro Projekt
- Laufzeit: 5 bis 30 Jahre
- Finanzierung von bis zu 100 % der Investitionskosten
- Zinssätze abhängig von Standort, Bonität und Sicherheiten
- Antragsverfahren: Der Antrag erfolgt über die eigene Hausbank.
Wichtig: Der Kaufvertrag darf erst nach Bewilligung des Kredits abgeschlossen werden.
Weitere Informationen zur KfW Förderung.
PV Einspeisevergütung 2025 nach EEG
Die Einspeisevergütung wird für Solarstrom gezahlt, der ins Netz eingespeist wird. Sie richtet sich nach der Leistung und dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Freiflächen PV. Die Vergütungshöhe ist für 20 Jahre festgeschrieben und sinkt alle sechs Monate um 1%, weshalb es sich lohnt, den Solarpark frühzeitig in Betrieb zu nehmen. Voraussetzung ist die Teilnahme an der Direktvermarktung. Die PV Vergütung ist ein entscheidender Faktor für die Rentabilität einer Anlage.
Einspeisevergütung PV Anlage 2024 (Aug 2024 – Jan 2025): In 2024 lag die Vergütung für Volleinspeisung bei Freiflächen PV Anlagen unter 1.000 kWp bei 6,86 Cent/kWh (selber Wert bei Teileinspeisung).
Vergütung Freiflächen PV für 2025 (ab Feb 2025 bis Juli 2025): PV Freiflächenanlagen mit einer Leistung unter 1.000 kWp können in 2025 eine feste Einspeisevergütung (PV Volleinspeisung und Teileinspeisung) in Höhe von 6,79 Cent/kWh erhalten. (Quelle: Bundesnetzagentur)
Die Einspeisevergütung für größere Solarparks wird im Rahmen von Ausschreibungen nach dem EEG geregelt.
EEG-Ausschreibungsverfahren
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sieht vor, dass große PV Freiflächenanlagen mit einer Leistung von mehr als 1 MWp nicht automatisch eine feste Einspeisevergütung erhalten. Stattdessen müssen sich Projektentwickler und Betreiber an einem Ausschreibungsverfahren beteiligen, das durch die Bundesnetzagentur reguliert wird (§ 28a EEG 2023). Der Höchstwert für Ausschreibungen 2024 betrug 7,37 Cent/kWh (§ 85a EEG 2023). Für das Jahr 2025 gilt ein Höchstsatz von 6,80 Cent/kWh.
Für 2025 beträgt das Ausschreibungsvolumen 9.900 MW, welches gleichmäßig zu jeweils einem Drittel an drei Terminen ausgeschrieben wird. Betreiber von Solarparks haben die Möglichkeit ein Gebot mit Angabe von Vergütungshöhe und installierter Leistung der Anlage abzugeben. Mit dem Solarpaket I wurde die Regelung eingeführt, dass Anlagen bis zu einer Größe von 50 MW an der Ausschreibung teilnehmen können. Aktuell fehlt jedoch noch die genehmigungsrechtliche Freigabe der EU zur Umsetzung. Daher ist das Gebotsvolumen je Anlage aktuell auf 20 MW begrenzt.
Die ermittelte Vergütung gilt ab Inbetriebnahme für 20 Jahre.
Ablauf der Ausschreibung:
- Anmeldung & Registrierung:Die geplanten Solarparks müssen bei der Bundesnetzagentur registriert werden. Zu den aktuellen Ausschreibungen der Bundesnetzagentur.
- Gebotsabgabe: Betreiber geben ein Gebot für den gewünschten Vergütungssatz ab (ct/kWh).
- Zuschlagsvergabe: Gebote mit den niedrigsten Vergütungshöhen werden bis zum Erreichen der Fördermenge bezuschlagt und erhalten eine Vergütung nach dem EEG. Anlagen, die zu hohe Gebote eingereicht haben, erhalten keine Vergütung, können aber bei der nächsten Ausschreibung erneut teilnehmen.
- Umsetzungsfrist: Die erfolgreichen Bieter müssen die Projekte innerhalb einer bestimmten Frist realisieren. In der Regel beträgt diese 30 Monate ab Zuschlag.
Förderfähigkeit nach EEG: Das gilt!
Das EEG 2023 definiert in § 37 die förderfähigen Flächen:
- Flächen im Bereich bestimmter Bebauungspläne
- Flächen entlang von Autobahnen und bestimmten Schienenwegen (bis 500m Abstand)
- Acker- und Grünlandflächen in benachteiligten Gebieten
- Flächen auf künstlichen oder erheblich veränderten Gewässern (Floating-PV, max. 15 % der Wasserfläche)
- Agri-PV-Flächen, bei denen Landwirtschaft parallel betrieben wird
- Parkplatzüberdachungen mit PV-Anlagen
- Moor-PV-Anlagen, bei denen gleichzeitig Renaturierung betrieben wird


Vorteile des Ausschreibungsverfahrens:
- Kosteneffizienz: Durch den Wettbewerbsmechanismus werden die Förderkosten gesenkt.
- Marktorientierung: Betreiber erhalten Vergütungen, die sich am Marktpreis orientieren.
- Planungssicherheit: Erfolgreiche Bieter erhalten eine feste Vergütung für die Vertragslaufzeit.
Keine Vergütung bei negativen Strompreisen
Seit dem Inkrafttreten des Solarspitzen-Kappungs-Gesetzes am 25.02.2025 wird für Zeiten negativer Börsenstrompreise auch keine EEG-Vergütung an Betreiber gezahlt. Die entfallenen Stunden werden allerdings aufsummiert und über einen festgelegten Mechanismus nach Ablauf der Grundlaufzeit von 20 Jahren vergütet. Diese Regelung hat zum Ziel einerseits die Netzstabilität zu erhöhen und andererseits Stromüberschüsse aus Solarenergie zu reduzieren.
Hier finden Sie weitere Informationen über das Solarspitzen-Kappungs-Gesetz.
Power Purchase Agreements (PPA) als Alternative zur EEG-Vergütung
Ein Power Purchase Agreement (PPA) ist ein langfristiger Stromabnahmevertrag zwischen dem Betreiber eines Solarparks und einem Stromabnehmer, meist einem Unternehmen oder einem Energieversorger. PPAs bieten eine Alternative zur EEG-Vergütung und ermöglichen eine direkte Vermarktung des Solarstroms zu vertraglich vereinbarten Konditionen.
Typische Vertragspartner bei PPAs
PPAs sind kein neues Konzept. Schon seit Jahrzehnten setzen Großkonzerne auf Power Purchase Agreements mit konventionellen Kraftwerken und Offshore-Windparks, um ihren gesamten Strombedarf zu decken, ohne auf den Börsenhandel angewiesen zu sein. Mit dem Ausbau der erneuerbaren Energien wird dieses Modell nun für weitere Gruppen zunehmend attraktiv:
- Große und mittlere Unternehmen können ihren Energiebedarf zu einem wesentlichen Teil durch PPAs mit mehreren Solar- und Windkraftanlagen decken.
- Unternehmen mit eigenen Solaranlagen können innerhalb der eigenen Unternehmensstruktur PPAs nutzen, um beispielsweise den an einem Standort erzeugten Strom an einem anderen, entfernten Standort einzusetzen.
- Kleinere Unternehmen oder Filialen haben die Möglichkeit, Solarstrom von ihren Vermietern über ein Onsite-PPA zu beziehen – vorausgesetzt, auf den Gebäuden oder Gewerbedächern sind Solaranlagen installiert.
Arten von PPAs
Stromabnehmer und Erzeuger haben innerhalb der gesetzlichen Vorgaben große Flexibilität bei der Gestaltung ihres Power Purchase Agreements (PPA). Sie können individuell über Preisstruktur, Vertragslaufzeit und die Abrechnungsmodalitäten entscheiden.
Um den Markt zu strukturieren, haben sich verschiedene PPA-Kategorien etabliert, darunter Corporate PPA, Utility PPA, Physikalisches PPA und Finanzielles PPA. Diese Modelle weisen teils Überschneidungen auf, decken aber unterschiedliche Bedürfnisse ab. Durch die richtige Wahl eines PPA-Modells können Unternehmen ihren Strombezug langfristig sichern, Energiekosten optimieren und gleichzeitig aktiv zur Energiewende beitragen.
Vorteile von PPAs
- Marktbasierte Strompreise: Höhere Erlöspotenziale im Vergleich zur fixen Einspeisevergütung.
- Langfristige Planungssicherheit: Verträge laufen meist über 10 bis 20 Jahre. Allerdings besteht auch die Möglichkeit kürzere Laufzeiten zu vereinbaren.
- Unabhängigkeit vom EEG-System: Betreiber sind nicht an die Ausschreibungsmodalitäten des EEG gebunden.
- Individuelle Preisgestaltung: Der Strompreis kann je nach Marktentwicklung dynamisch angepasst oder beispielsweise mengenbasiert vereinbart werden.
Herausforderungen von PPAs
- Preisrisiken: Da die Vergütung nicht staatlich gesichert ist, besteht ein Marktpreisrisiko.
- Bonität des Abnehmers: Die Wirtschaftlichkeit des Vertrags hängt von der finanziellen Stabilität des Abnehmers ab.
- Langfristige Bindung: Verträge mit einer Laufzeit von 10 bis 20 Jahren erfordern eine strategische Planung.
PPAs werden besonders für Unternehmen attraktiv, die sich nachhaltig positionieren möchten und ihren Energieverbrauch langfristig zu stabilen Preisen decken wollen. Gleichzeitig bieten sie eine Chance für Betreiber von Solarparks, ihren Strom unabhängig von EEG-Vorgaben zu vermarkten und höhere Erlöse zu erzielen.
Besondere Förderprogramme für regionale und kleine Projekte
In einigen Regionen gibt es spezielle Förderprogramme für kleinere oder regionale Solarparkprojekte, insbesondere für kommunale Energieprojekte oder Kooperativen. Diese Programme unterstützen lokale Wertschöpfung und Bürgerbeteiligung. Auch für Agri-PV-Projekte können solche Förderprogramme in Frage kommen.
Fördermöglichkeiten für Modernisierung und Erweiterung
- Bestehende Solarparks können von Repowering-Förderungen profitieren, indem ältere Module gegen effizientere ausgetauscht werden.
- Auch die Erweiterung mit innovativen Komponenten wie intelligenten Steuerungssystemen oder Stromspeichern kann förderfähig sein.
Fläche verpachten für einen Solarpark: Gibt es steuerliche Vorteile?
Für die Verpachtung von Flächen an Solarprojekte gibt es keine speziellen steuerlichen Vorteile oder direkten Förderungen. Die Pachteinnahmen müssen regulär versteuert werden. Langfristig profitieren Verpächter aber von stabilen und sicheren Einnahmen, da Solarparkbetreiber durch verschiedene Förderprogramme unterstützt werden und somit finanziell gut abgesichert sind.
Mehr zur Verpachtung und aktuelle Pachtpreise 2025.
Solarpark in Deutschland: PV Förderung in 2025!
Für einen Solarpark in Deutschland gibt es zahlreiche Fördermöglichkeiten, von denen Investoren, Betreiber und Flächeneigentümer profitieren können. Neben der klassischen EEG-Förderung gewinnen auch Power Purchase Agreements (PPA) als alternative Finanzierungsstrategie an Bedeutung. Durch steigende Nachfrage nach erneuerbarer Energie bleibt die Entwicklung der PV Förderung 2025 ein spannendes Thema für die Branche.
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